Das Dorf

Die Bevölkerung und die Einwohner von Cesseras

Mit einer Bevölkerungsdichte von 27,4 Einwohnern/km² hat die Gemeinde Cesseras eine Gesamtbevölkerung von 413 Einwohnern (amtliche Einwohnerzahl zum 1. Januar 2022, Volkszählung von 2019) bei einer Gemeindegemeinde von 392 Einwohnern, davon sind 48,5 % Männer und 51,5 % Frauen.
Die Einwohner von Cesseras werden als Cesserais und Cesseraises bezeichnet.

Statistiken zum Dorf Cesseras

Während die Einwohnerzahl, die Fläche und die Bevölkerungsdichte einer bestimmten Gemeinde wichtige Informationen zum Verständnis des Gebiets sind, kann es manchmal notwendig sein, einen umfassenderen Überblick zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurde eine Rangliste nach diesen drei Kriterien erstellt, die den Rang der Gemeinde Cesseras für verschiedene Verwaltungsebenen vom Kanton bis zum Staatsgebiet bestimmt.
Hier ist die Rangliste der Gemeinde nach Einwohnerzahl und Fläche:

Die Einstufung einer Gemeinde in Frankreich basiert in der Regel auf den vom INSEE ermittelten Einwohnerzahlen, die mit einer Verzögerung von einigen Jahren veröffentlicht werden.

Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Einstufungen basieren auf den Bevölkerungsdaten aus der Volkszählung des Referenzjahres 2022.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen und Ranglisten für Cesseras, Hérault, basierend auf diesen Daten für 2022 (gültig im Jahr 2025):

1. Bevölkerung (Volkszählung 2022, gültig ab 2025)

  • Einwohnerzahl: 432 Einwohner
  • Rangliste nach Einwohnerzahl der Gemeinden:
    • Im Departement Hérault (34): etwa Platz 231.
    • In Frankreich: etwa Platz 19.300.

2. Fläche

  • Fläche: 15,07 km² (oder 15,1 km²)
  • Klassifizierung nach Fläche:
    • Im Departement Hérault (34): etwa Platz 162.
    • In Frankreich: etwa Platz 12.244.

Diese Ranglisten können je nach Quelle leicht variieren, geben jedoch eine sehr genaue Größenordnung für den Referenzzeitraum (Bevölkerung 2022, gültig im Jahr 2025) wieder.

Der Gemeinderat: Die gewählten Vertreter

Die Bürgermeisterin von Cesseras heißt Magali GUIRAUD und hat eine Amtszeit von 6 Jahren (2020-2026). Die 64-jährige Magali GUIRAUD ist von Beruf Verwaltungs- und kaufmännische Angestellte in Unternehmen.
Der Gemeinderat von Cesseras besteht aus einem Bürgermeister, 3 stellvertretenden Bürgermeistern und 7 Gemeinderäten (6 Männer und 5 Frauen). Hier ist die vollständige Liste des bei den letzten Kommunalwahlen gewählten Gemeinderats von Cesseras:

Stellvertreter

  • Herr Jean-Paul DUPILLE
    1. Stellvertreter
    66 Jahre alt – Ehemalige Mitarbeiter
  • Herr Jean-François PARISI
    2. Stellvertreter
    69 Jahre alt – Ehemalige Landwirte
  • Herr François AZAM
    3. Stellvertreter
    53 Jahre alt – Landwirt auf einem kleinen Betrieb

Gemeinderatsmitglieder

  • Frau Annick BAUWERAERTS
    54 Jahre – Verschiedene Personen ohne berufliche Tätigkeit unter 60 Jahren (außer Rentner)
  • Herr Clément BIAU
    36 Jahre – Kaufleute und ähnliche Berufe
  • Frau Stéphanie Elisabeth CAMPBELL
    65 Jahre – Ehemalige Handwerker, Händler, Unternehmer
  • Frau Jennifer JOINAUD
    41 Jahre alt – kaufmännische Angestellte
  • Herr Robert MARTY
    74 Jahre alt – Ehemaliger Angestellter im Dienstleistungsbereich
  • Frau Christel PEDRERO
    46 Jahre – Zivilangestellte und Dienstleister im öffentlichen Dienst
  • Herr Kevin TURNER-RYAN
    63 Jahre – Ehemalige Handwerker, Händler, Unternehmer

Ehemalige Bürgermeister von Cesseras

ZeiträumeBürgermeister
Seit dem 18. Mai 2020Frau Magali GUIRAUD
Von 1983 bis zum 18. Mai 2020Herr Jean Bernard TOLOMIO

Abgeordneter der Gemeinde

Für die französischen Parlamentswahlen, bei denen die Abgeordneten gewählt werden, die das Volk in der Nationalversammlung vertreten, ist Frankreich in Wahlkreise unterteilt. Die Gemeinde Cesseras gehört zum 5. Wahlkreis des Departements Hérault.
Der Abgeordnete, der den 5. Wahlkreis des Departements Hérault in der Nationalversammlung vertritt, ist Herr Philippe HUPPÉ.

Lokale Steuern in Cesseras

Die Grundsteuer, die jährlich von Eigentümern und Nießbrauchern zu entrichten ist, betrifft, sofern keine gesetzlich vorgesehenen Befreiungen vorliegen, alle bebauten und unbebauten Grundstücke.
Die Wohnsteuer, die mit der Rundfunkgebühr gekoppelt ist, ist vom Bewohner der Wohnung zum 1. Januar zu entrichten, unabhängig davon, ob er Eigentümer, Mieter oder unentgeltlicher Bewohner ist.
Es ist zu beachten, dass Haushalte mit geringem Einkommen schrittweise davon befreit werden und dass derzeit eine neue Steuer gleicher Art vorbereitet wird.
Wenn Sie glauben, aufgrund der besonderen Art Ihrer Immobilie oder Ihres geringen Einkommens Anspruch auf eine Befreiung zu haben, können Sie sich telefonisch an Ihr Finanzamt wenden.

Wohnsteuer21.21 %
Grundsteuer auf bebaute Grundstücke19.63 %
Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke75.58 %
Zusätzliche Steuer zur Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke51.12 %
Grundsteuer für Unternehmen30.35 %